Die Nachlassplanung ist keine Frage des Alters. Nur wer rechtzeitig die Weichen stellt, kann sein Vermögen und seine Erfolge verlässlich an die nächste Generation bzw. an die ausgewählten Erben weitergeben.
Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, um den Vermögensübergang harmonisch und zielgerecht zu gestalten. Je komplexer die Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens.
Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers im Rahmen einer testamentarischen Verfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen.
Die Sparkasse Hochfranken übernimmt als Testamentsvollstreckerin die Aufgabe den Nachlass zu strukturieren, kurzfristig zu verwalten und nach Ihren Wünschen weiterzugeben.
Wir kümmern uns insbesondere um:
Von der ersten Idee bis zur Umsetzung
Dank steuerlicher Vorteile, die bei Errichtung einer Stiftung geltend gemacht werden können, sind Stiftungen auch für die Nachlassregelung attraktiv.
Stiftungen können bereits zu Lebzeiten oder mit dem Zeitpunkt des Ablebens des Stifters errichtet werden.
Sie haben keine nahen Angehörigen oder wollen Ihr Vermögen in andere Hände geben?
Auch in diesem Zusammenhang lohnt es sich über die Errichtung einer Stiftung nachzudenken, um nach dem Ableben Ihren Nachlass in diese Stiftung einfließen zu lassen. Aus den Erträgen werden dann gemeinnützige Projekte unterstützt - ganz wie es Ihren Vorstellungen entspricht.
Wir kümmern uns um die Errichtung, Verwaltung und Begleitung Ihrer Stiftung, die es ermöglicht, Ihre persönlichen Anliegen zu fördern.
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