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Wir sind für Sie da
Unsere BLZ & BIC
BLZ78050000
BICBYLADEM1HOF

Sparkasse Hochfranken
Schillerstraße 3
95100 Selb

* Bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz richtet sich die Höhe der Gebühren nach den Preisen Ihres Anbieters/Netzbetreibers.

Das Lebenswerk schützen.

Mit Weitsicht planen.

Das Lebenswerk schützen.

Mit Weitsicht planen.

Ihre Vermögenswerte sind ein sichtbarer Teil Ihres Lebenswerkes, den es zu bewahren gilt.

Überblick

Überblick

Die Nachlassplanung ist keine Frage des Alters. Nur wer rechtzeitig die Weichen stellt, kann sein Vermögen und seine Erfolge verlässlich an die nächste Generation bzw. an die ausgewählten Erben weitergeben.

Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, um den Vermögensübergang harmonisch und zielgerecht zu gestalten. Je komplexer die Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens.

Alles geschieht nach Ihrem Willen!

Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers im Rahmen einer testamentarischen Verfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen.

Die Sparkasse Hochfranken übernimmt als Testamentsvollstreckerin die Aufgabe den Nachlass zu strukturieren, kurzfristig zu verwalten und nach Ihren Wünschen weiterzugeben.

Details

Unsere Leistungen

Das Erbe sicher weitergeben.

Wir kümmern uns insbesondere um:

  • Organisation der Beerdigung und Dauergrabpflege (sofern gewünscht)
  • Sicherung von Nachlassgegenständen (z.B. Schmuck, Sparbücher, Sammlungen)
  • Unterbringung von Haustieren
  • Ermittlung von Kontoguthaben, Versicherungssummen etc.
  • Erstellung eines umfassenden Nachlassverzeichnisses mit Wertangaben
  • Ausgleich von Steuerverbindlichkeiten
  • Vollzug und Überwachung von im Testament verfügten Auflagen und Vermächtnissen
  • Kündigung von Mietverträgen
  • Auflösung des selbst genutzten Wohnraums
  • Verwaltung von Immobilien bis zur Übertragung auf die Erben
  • Evtl. Verkauf von Immobilien
  • Verwertung von Nachlassgegenständen
  • Auskehr der Erbteile an die Erben

Werte erhalten, Werte weitergeben, Werte fortführen.

Von der ersten Idee bis zur Umsetzung

  1. Ihr Kundenberater ermittelt Ihre persönlichen Ziele und Wünsche vor Ort in Ihrer Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit unseren Spezialisten.
  2. Sie ordnen die Testamentsvollstreckung im (notariellen) Testament an und ernennen die Sparkasse Hochfranken als Testamentsvollstreckerin.
    Gleichzeitig schließen wir eine zusätzliche Vereinbarung ab, die unsere Pflichten und die Vergütung der Testamentsvollstreckung regelt.
    (Übrigens: Zu Lebzeiten entstehen Ihnen keine Kosten. Die Vergütung wird aus dem Nachlass gezahlt. Dabei legen wir grundsätzlich die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zugrunde, die in der "Neuen Rheinischen Tabelle" festgelegt sind.)
  3. In den folgenden Jahren betreut Ihr Kundenberater Sie kontinuierlich weiter. Unsere Spezialisten begleiten die getroffenen Vereinbarungen und passen diese evtl. unter Berücksichtigung laufender Veränderungen in Ihrem Leben an.
  4. Nach Ihrem Ableben kümmern sich Mitarbeiter der Sparkasse Hochfranken um alle anfallenden Tätigkeiten nach den Anordnungen in IhremTestament. Wir berücksichtigen dabei selbstverständlich auch Ihre uns gegenüber geäußerten Wünsche.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sparkasse Hochfranken
Vorstandssekretariat
Schillerstraße 3
95100 Selb

Stiftungen

Stiftungen

Machen Sie Ihr Vermögen "unsterblich"!

Dank steuerlicher Vorteile, die bei Errichtung einer Stiftung geltend gemacht werden können, sind Stiftungen auch für die Nachlassregelung attraktiv.

Stiftungen können bereits zu Lebzeiten oder mit dem Zeitpunkt des Ablebens des Stifters errichtet werden.

Schaffen Sie sich selbst einen Erben.

Sie haben keine nahen Angehörigen oder wollen Ihr Vermögen in andere Hände geben?
Auch in diesem Zusammenhang lohnt es sich über die Errichtung einer Stiftung nachzudenken, um nach dem Ableben Ihren Nachlass in diese Stiftung einfließen zu lassen. Aus den Erträgen werden dann gemeinnützige Projekte unterstützt - ganz wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

Wir kümmern uns um die Errichtung, Verwaltung und Begleitung Ihrer Stiftung, die es ermöglicht, Ihre persönlichen Anliegen zu fördern.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Unsere Ansprechpartner für Testamentsvollstreckungen und Stiftungen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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