Vom Leben in den eigenen Wänden träumen viele Menschen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern unterstützen mit dem Baukindergeld Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Schritt ins eigene Zuhause. Gefördert wird dabei sowohl der Neubau als auch der Kauf einer Immobilie. Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben worden sein beziehungsweise muss in diesem Zeitraum die Baugenehmigung vorgelegen haben.
Das Baukindergeld erhalten Familien und Alleinerziehende für den Kauf oder Bau eines Eigenheims (rückwirkend ab 1. Januar 2018). Vorausgesetzt, sie haben mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren und nutzen die Immobilie selbst. Die Einkommensgrenze bei einem Kind liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 15.000 Euro. Beantragt wird das Baukindergeld bei der KfW.
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